Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wir weisen Sie darauf hin, dass bei uns die nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch. Bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung treten die AGB sofort in Kraft. Sie gelten für jeden Folgeauftrag gleichermaßen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§1. Allgemeines 

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
  2. Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. 


§2. Gegenstand/ Durchführung des Vertrages 

  1. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Auftraggeber. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber stellt dem Auftraggeber mögliche Dossiers zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers. 
  2. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren. 
  3. Die Beratungen und sonstige Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen. 
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber bekannt werden. 
  5. Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen. 


§3. Honorarbedingungen 

1. Vermittlungshonorar 


Mit Abschluss eines Arbeits- / Dienstvertrages zwischen einem von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber vermittelten Bewerber und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet. Das Vermittlungshonorar beträgt ein Bruttomonatsgehalt (= 16,9% des Jahresbruttogehaltes) ohne Umsatzsteuer. Das Vemittlungshonorar umfasst dabei folgende Leistungen von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber: 

  • Gestaltung der Werbemittel, insbesondere der Personalsuchanzeigen 
  • Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen 
  • Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche 
  • Vorbereitung und Durchführung von Assessment Centren 
  • Darstellung der Bewerber durch aussagefähige Dossiers 
  • Vorstellung der Bewerber und Teilnahme an den Auswahlgesprächen 
  • Absage der vorgestellten aber nicht berücksichtigten Bewerber                                                                 


Wird der von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt, wird keine Provision geschuldet. Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer nicht, da die MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Zustandekommen des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes unbenommen. 


2. Anzeigenkosten 


Umfang, Verbreitungsgebiet und Ausgestaltung von Anzeigen zur Personalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den Konditionen, die für den Kunden mit dem jeweiligen Medium ausgehandelt wurden.


3. Kosten für Nebenleistungen 


Kosten für Leistungen, die nicht unter § § 3. 1 – 3.2 aufgeführt sind, werden als Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Hierzu zählen beispielsweise: Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs-und Auswahlgespräche. 


§4. Haftung 

  1. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Die Dienstleistung von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber unverzüglich anzuzeigen. Eine weitergehende Haftung von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber ist ausgeschlossen. 


§5. Vertragsbeendigung 

  1. Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber vermittelten Bewerber zustande gekommen ist. 
  2. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 
  3. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gem. § 3 (2) bis (4) sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen. 
  4. Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber Anspruch auf das Vermittlungshonorar gem. § 3 (1). 
  5. Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird gem. § 3 (1). 


§6. Schweigepflicht 

  1. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber und die für die tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist. 
  2. MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern. 


§7. Schlussbestimmungen 

  1. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von MAK Dienstleistungen – Mouhamad Ali Kneiber gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. 
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  3. Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. 
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass mit der, der bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird. 

 


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